STAND: 18. OKTOBER 2026

Zivile Alarmplanung: Stand in den Bundesländern

Jedes Land setzt die Zivile Alarmplanung auf seine Weise um. Hier steht, was öffentlich belegt ist – mit Quelle und Stand-Datum. Länder ohne öffentliche Angaben folgen, sobald Belege vorliegen.

Nordrhein-Westfalen

Frist bekannt

Wer führt Alarmkalender

Kreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Kommunen

Frist

31.12.2026 (Kreise, kreisfreie Städte) / 31.12.2027 (kreisangehörige Kommunen)

Bayern

Frist bekannt

Wer führt Alarmkalender

Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte)

Frist

Schwaben: 31.12.2026

Niedersachsen

In Umsetzung

Wer führt Alarmkalender

Landkreise, kreisfreie Städte, Cuxhaven, Hildesheim

Frist

keine öffentliche Angabe

Hessen

In Umsetzung

Wer führt Alarmkalender

Landkreise und kreisfreie Städte als Multiplikatoren für die Gemeinden

Frist

keine öffentliche Angabe

Rheinland-Pfalz

In Umsetzung

Wer führt Alarmkalender

Städte für die eigene Verwaltung; Zuständigkeit noch nicht abschließend geregelt

Frist

rund zwei Jahre ab Mai 2025 (Planungsstand Städtetag)

Schleswig-Holstein

In Umsetzung

Wer führt Alarmkalender

Ämter und Gemeinden werden eingebunden

Frist

keine öffentliche Angabe

Baden-Württemberg

Offen

Wer führt Alarmkalender

Stadt- und Landkreise

Frist

offen

Länderseiten folgen

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Hinweis

Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und ersetzen nicht die Vorgaben Ihres Landes oder Ihrer Aufsichtsbehörde. Sie haben neuere Informationen? Ich freue mich über einen Hinweis.

Was gilt für Ihre Kommune? Das klären wir im Erstgespräch.