STAND: 18. OKTOBER 2026
Zivile Alarmplanung: Stand in den Bundesländern
Jedes Land setzt die Zivile Alarmplanung auf seine Weise um. Hier steht, was öffentlich belegt ist – mit Quelle und Stand-Datum. Länder ohne öffentliche Angaben folgen, sobald Belege vorliegen.
Nordrhein-Westfalen
Frist bekannt
Wer führt Alarmkalender
Kreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Kommunen
Frist
31.12.2026 (Kreise, kreisfreie Städte) / 31.12.2027 (kreisangehörige Kommunen)
Bayern
Frist bekannt
Wer führt Alarmkalender
Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte)
Frist
Schwaben: 31.12.2026
Niedersachsen
In Umsetzung
Wer führt Alarmkalender
Landkreise, kreisfreie Städte, Cuxhaven, Hildesheim
Frist
keine öffentliche Angabe
Hessen
In Umsetzung
Wer führt Alarmkalender
Landkreise und kreisfreie Städte als Multiplikatoren für die Gemeinden
Frist
keine öffentliche Angabe
Rheinland-Pfalz
In Umsetzung
Wer führt Alarmkalender
Städte für die eigene Verwaltung; Zuständigkeit noch nicht abschließend geregelt
Frist
rund zwei Jahre ab Mai 2025 (Planungsstand Städtetag)
Schleswig-Holstein
In Umsetzung
Wer führt Alarmkalender
Ämter und Gemeinden werden eingebunden
Frist
keine öffentliche Angabe
Länderseiten folgen
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Hinweis
Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und ersetzen nicht die Vorgaben Ihres Landes oder Ihrer Aufsichtsbehörde. Sie haben neuere Informationen? Ich freue mich über einen Hinweis.