Alarmkalender in Nordrhein-Westfalen

Frist bekannt

Wer führt Alarmkalender

Kreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Kommunen

Frist

31.12.2026 (Kreise, kreisfreie Städte) / 31.12.2027 (kreisangehörige Kommunen)

Nordrhein-Westfalen gibt die klarsten Fristen vor. Nach dem Erlass des Innenministeriums vom 4. Juni 2025 erstellen Kreise und kreisfreie Städte ihre Alarmkalender bis 31. Dezember 2026, kreisangehörige Kommunen bis 31. Dezember 2027. Die Bezirksregierungen und Landesressorts erarbeiten eigene Alarmkalender (Stand 2025); die Alarmkalenderbeauftragten der Kreise und kreisfreien Städte werden von den Bezirksregierungen geschult. Einige Kreise bilden eigene Multiplikatoren aus und erarbeiten mit ihren Städten und Gemeinden die Alarmmaßnahmen in Arbeitsgruppen. Was das für kreisangehörige Kommunen heißt: Die Zeit bis Ende 2027 umfasst nur einen weiteren Haushalt. Wer externe Unterstützung braucht, sollte sie im Haushalt 2027 einplanen.

Quellen

Hinweis

Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und ersetzen nicht die Vorgaben Ihres Landes oder Ihrer Aufsichtsbehörde. Sie haben neuere Informationen? Ich freue mich über einen Hinweis.

Was gilt für Ihre Kommune? Das klären wir im Erstgespräch.