VERTRAULICHKEIT
Vertraulichkeit ist Teil der Arbeit, nicht ein Zusatz
Der Zivile Alarmplan ist als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft. Ein Alarmkalender, der darauf aufbaut, ist es in der Regel auch. So stelle ich sicher, dass eingestufte Inhalte Ihr Haus nicht verlassen.
01
Verpflichtung vor Beginn
Ich verpflichte mich vor Projektstart nach den Vorgaben Ihres Hauses, insbesondere auf das VS-NfD-Merkblatt. Wünschen Sie zusätzlich eine förmliche Verpflichtung, klären wir die Form mit Ihrem Rechtsamt.
02
Arbeit vor Ort
Eingestufte Unterlagen bearbeite ich ausschließlich bei Ihnen und auf Ihren Systemen.
03
Keine Speicherung, kein Versand
Bei mir werden keine eingestuften Inhalte gespeichert, kopiert oder per E-Mail versendet.
04
Trennung von Methode und Inhalt
Struktur, Rollen, Meldewege und Arbeitsplan erarbeiten wir offen; die eingestuften Alarmmaßnahmen füllt Ihr Haus.
Methode und Inhalt
Was offen bearbeitet werden kann
Organigramm, Zuständigkeiten und Vertretungen
Erreichbarkeiten und Meldewege, soweit nicht eingestuft
Arbeitspläne, Zeitpläne, Schulungs- und Übungskonzepte
Krisenstabsstruktur und Geschäftsordnung
Was in Ihrem Haus bleibt
Inhalte aus dem Zivilen Alarmplan, Teil B der ZAPRL
Der ausgefüllte Alarmkalender
Alle Unterlagen, die Ihr Haus als VS-NfD oder höher eingestuft hat

Sicherheitsüberprüfung
Für den Umgang mit VS-NfD ist keine Sicherheitsüberprüfung erforderlich; maßgeblich ist die Verpflichtung auf das VS-NfD-Merkblatt. Erfordert ein Auftrag Zugang zu höher eingestuften Unterlagen, kann eine Sicherheitsüberprüfung nur von Ihrer Behörde veranlasst werden – das klären wir dann gemeinsam vorab.