VERTRAULICHKEIT

Vertraulichkeit ist Teil der Arbeit, nicht ein Zusatz

Der Zivile Alarmplan ist als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft. Ein Alarmkalender, der darauf aufbaut, ist es in der Regel auch. So stelle ich sicher, dass eingestufte Inhalte Ihr Haus nicht verlassen.

01

Verpflichtung vor Beginn

Ich verpflichte mich vor Projektstart nach den Vorgaben Ihres Hauses, insbesondere auf das VS-NfD-Merkblatt. Wünschen Sie zusätzlich eine förmliche Verpflichtung, klären wir die Form mit Ihrem Rechtsamt.

02

Arbeit vor Ort

Eingestufte Unterlagen bearbeite ich ausschließlich bei Ihnen und auf Ihren Systemen.

03

Keine Speicherung, kein Versand

Bei mir werden keine eingestuften Inhalte gespeichert, kopiert oder per E-Mail versendet.

04

Trennung von Methode und Inhalt

Struktur, Rollen, Meldewege und Arbeitsplan erarbeiten wir offen; die eingestuften Alarmmaßnahmen füllt Ihr Haus.

Methode und Inhalt

Was offen bearbeitet werden kann

  • Organigramm, Zuständigkeiten und Vertretungen

  • Erreichbarkeiten und Meldewege, soweit nicht eingestuft

  • Arbeitspläne, Zeitpläne, Schulungs- und Übungskonzepte

  • Krisenstabsstruktur und Geschäftsordnung

Was in Ihrem Haus bleibt

  • Inhalte aus dem Zivilen Alarmplan, Teil B der ZAPRL

  • Der ausgefüllte Alarmkalender

  • Alle Unterlagen, die Ihr Haus als VS-NfD oder höher eingestuft hat

Abgeschlossener Aktenschrank mit steckendem Schlüssel

Sicherheitsüberprüfung

Für den Umgang mit VS-NfD ist keine Sicherheitsüberprüfung erforderlich; maßgeblich ist die Verpflichtung auf das VS-NfD-Merkblatt. Erfordert ein Auftrag Zugang zu höher eingestuften Unterlagen, kann eine Sicherheitsüberprüfung nur von Ihrer Behörde veranlasst werden – das klären wir dann gemeinsam vorab.

Lernen wir uns im Erstgespräch kennen.