Alarmkalender in Niedersachsen

In Umsetzung

Wer führt Alarmkalender

Landkreise, kreisfreie Städte, Cuxhaven, Hildesheim

Frist

keine öffentliche Angabe

Niedersachsen hat die Aufgabe gesetzlich geregelt. Nach § 36 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes können Landkreisen, kreisfreien Städten sowie den Städten Cuxhaven und Hildesheim die Aufgaben einer alarmkalenderführenden Stelle übertragen werden; andere Gemeinden sind ausdrücklich nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf von 2023 sah dafür zugleich einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen vor.

Quellen

Hinweis

Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und ersetzen nicht die Vorgaben Ihres Landes oder Ihrer Aufsichtsbehörde. Sie haben neuere Informationen? Ich freue mich über einen Hinweis.

Was gilt für Ihre Kommune? Das klären wir im Erstgespräch.