Alarmkalender in Niedersachsen
In Umsetzung
Wer führt Alarmkalender
Landkreise, kreisfreie Städte, Cuxhaven, Hildesheim
Frist
keine öffentliche Angabe
Niedersachsen hat die Aufgabe gesetzlich geregelt. Nach § 36 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes können Landkreisen, kreisfreien Städten sowie den Städten Cuxhaven und Hildesheim die Aufgaben einer alarmkalenderführenden Stelle übertragen werden; andere Gemeinden sind ausdrücklich nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf von 2023 sah dafür zugleich einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen vor.
Quellen
Hinweis
Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und ersetzen nicht die Vorgaben Ihres Landes oder Ihrer Aufsichtsbehörde. Sie haben neuere Informationen? Ich freue mich über einen Hinweis.