Alarmkalender in Baden-Württemberg

Offen

Wer führt Alarmkalender

Stadt- und Landkreise

Frist

offen

In Baden-Württemberg wird die Zivile Alarmplanung auf die Stadt- und Landkreise ausgerollt. Das neue Landeskatastrophenschutzgesetz enthält keine ausdrückliche Regelung dazu. Zeitplan und Einbindung der Gemeinden sind öffentlich noch nicht bekannt; eine Anfrage beim Innenministerium läuft.

Quellen

Hinweis

Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und ersetzen nicht die Vorgaben Ihres Landes oder Ihrer Aufsichtsbehörde. Sie haben neuere Informationen? Ich freue mich über einen Hinweis.

Was gilt für Ihre Kommune? Das klären wir im Erstgespräch.