Organisation
Der Alarmkalender im Haushalt: Wer zahlt was?
Der Bund trägt Zweckausgaben, nicht aber Personal- und Verwaltungskosten. Was das für den Haushalt bedeutet und was Kommunen tatsächlich veranschlagen.
Die Zivile Alarmplanung ist eine Aufgabe des Bundes, die Länder und Kommunen in seinem Auftrag ausführen. Daraus folgt nicht, dass der Bund alles bezahlt.
Was das Gesetz sagt
Nach § 29 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes trägt der Bund die Kosten, die Ländern und Kommunen durch das Gesetz und die Weisungen der Bundesbehörden entstehen, ausgenommen die Personal- und Sachverwaltungskosten. Das Grundgesetz regelt es ähnlich: Bei Auftragsverwaltung trägt der Bund die Zweckausgaben, die Verwaltungskosten trägt jede Ebene für ihre eigenen Behörden (Art. 104a GG).
Für den Alarmkalender heißt das nach geltender Rechtslage: Die Stelle der beauftragten Person, Fortbildung, Registratur und die Arbeitszeit der Fachbereiche bleiben in aller Regel bei der Kommune. Ob einzelne Aufwände anders einzuordnen sind, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.
Was die Länder tun
Niedersachsen hat die Aufgabe per Gesetz übertragen und einmalig 2,4 Millionen Euro ausgeglichen: 25.000 Euro pauschal je Behörde und einen Zuschlag nach Einwohnern und Fläche. Einen dauerhaften Ausgleich sieht das Land nicht vor.
In Nordrhein-Westfalen nennt der Bericht des Innenministers an den Landtag keinen Kostenausgleich.
In den meisten anderen Ländern ist kein Ausgleich bekannt. Den aktuellen Stand je Land finden Sie unter „Stand in den Bundesländern“.
Was Kommunen veranschlagen
Der Rheingau-Taunus-Kreis rechnet für 4,5 neue Stellen der Zivilen Verteidigung mit rund 512.000 Euro Personalkosten im Jahr. Für 2026 setzt er knapp 200.000 Euro Sachkosten an, darunter je 10.000 Euro für eine VS-Registratur und für Fortbildung.
Die Stadt Lahnstein schafft im Nachtragsstellenplan 2026 rund anderthalb Stellen für Alarm- und Einsatzplanung sowie Zivilschutz. Für die Folgejahre müssen Mittel eingeplant werden.
Die Berliner Bezirke erhalten im Doppelhaushalt 2026/2027 je zwei Stellen für Katastrophenschutz und Zivile Verteidigung.
Positionen, die oft vergessen werden
Stellenanteil der beauftragten Person und der Vertretung
Zeit der Fachbereiche für Zuarbeit und Abstimmung
Aufbewahrung eingestufter Unterlagen, gegebenenfalls eine Registratur
Fortbildung und Reisekosten
Übungen
Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit
gegebenenfalls externe Unterstützung beim Aufbau
Für die Haushaltsberatung
Drei Punkte tragen in der Diskussion. Erstens: Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe im Auftrag des Bundes, nicht um eine freiwillige Leistung. Zweitens: Die Fristen lassen wenig Spielraum. In Nordrhein-Westfalen bleibt kreisangehörigen Kommunen bis Ende 2027 nur ein weiterer Haushalt. Drittens: Die kommunalen Spitzenverbände fordern einen vollständigen Ausgleich, der Deutsche Städte- und Gemeindebund will dafür das Zivilschutzgesetz ändern. Bis das geschieht, muss der Aufwand im eigenen Haushalt stehen.
Stand: 20. Oktober 2026 · Michael Weis, Dipl.-Ing.
Quellen
§ 29 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
Landtag Niedersachsen, Drs. 19/2741, 30. Oktober 2023
Rheingau-Taunus-Kreis, Beschlussvorlage XI/1410, August 2025
Stadt Lahnstein: Nachtragshaushaltsplan 2026
Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 19/26951, 10. September 2026
Deutscher Städtetag: Beschluss Zivile Verteidigung in Deutschland, 27. November 2025
Deutscher Städte- und Gemeindebund: Positionspapier Bevölkerungsschutz, 15. Juni 2026