Alarmkalender in Sachsen
Offen
Wer führt den Alarmkalender
keine öffentliche Angabe
Frist
keine öffentliche Angabe
Für Sachsen ist nicht veröffentlicht, ob und wann Landkreise, kreisfreie Städte oder Gemeinden einen Alarmkalender führen. Das Innenministerium nennt die zivile Alarmplanung als Teil der Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion.
Nicht zu verwechseln: Die Sächsische Alarmierungsrichtlinie regelt die Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz. Mit dem Alarmkalender nach der Richtlinie für die Zivile Alarmplanung hat sie nichts zu tun.
Fristen, Schulungen und Kostenregelungen sind nicht bekannt. Sobald belastbare Angaben vorliegen, ergänze ich sie hier.
Quellen
Hinweis
Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und ersetzen nicht die Vorgaben Ihres Landes oder Ihrer Aufsichtsbehörde. Sie haben neuere Informationen? Ich freue mich über einen Hinweis.