Alarmkalender in Sachsen

Offen

Wer führt den Alarmkalender

keine öffentliche Angabe

Frist

keine öffentliche Angabe

Für Sachsen ist nicht veröffentlicht, ob und wann Landkreise, kreisfreie Städte oder Gemeinden einen Alarmkalender führen. Das Innenministerium nennt die zivile Alarmplanung als Teil der Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion.

Nicht zu verwechseln: Die Sächsische Alarmierungsrichtlinie regelt die Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz. Mit dem Alarmkalender nach der Richtlinie für die Zivile Alarmplanung hat sie nichts zu tun.

Fristen, Schulungen und Kostenregelungen sind nicht bekannt. Sobald belastbare Angaben vorliegen, ergänze ich sie hier.

Quellen

Hinweis

Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und ersetzen nicht die Vorgaben Ihres Landes oder Ihrer Aufsichtsbehörde. Sie haben neuere Informationen? Ich freue mich über einen Hinweis.

Was gilt für Ihre Kommune? Das klären wir im Erstgespräch.