Alarmkalender in Brandenburg

In Umsetzung

Wer führt den Alarmkalender

Landkreise; kreisfreie Städte und Gemeinden: keine öffentliche Angabe

Frist

keine öffentliche Angabe

In Brandenburg sind die Landkreise eingebunden: Ihre Alarmkalenderbeauftragten nahmen im Februar 2026 an der ersten Grundlagenschulung zur Zivilen Alarmplanung an der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) teil, gemeinsam veranstaltet mit dem Innenministerium. Die Schulung soll regelmäßig stattfinden. Künftige Kurse richten sich an die Alarmkalenderbeauftragten des Landes einschließlich der Kommunen.

Ein aktueller Erlass zur Zivilen Alarmplanung ist nicht veröffentlicht. Ein Runderlass von 1999 bezeichnet die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Zivilen Verteidigung; ob er in diesem Punkt noch maßgeblich ist, ist offen. Fristen und Kostenregelungen sind nicht bekannt.

Was das für Städte und Gemeinden heißt: Die Ankündigung, Kommunen in die Schulungen einzubeziehen, spricht dafür, dass die Aufgabe auch dort ankommt. Erster Ansprechpartner ist der Landkreis.

Quellen

Hinweis

Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und ersetzen nicht die Vorgaben Ihres Landes oder Ihrer Aufsichtsbehörde. Sie haben neuere Informationen? Ich freue mich über einen Hinweis.

Was gilt für Ihre Kommune? Das klären wir im Erstgespräch.